Neue Sponsoringklausel in AWD-Verträgen: Wer dopt, dem wird gekündigt.
Neue FORSA-Umfrage: Mehrheit der Deutschen sieht DFB-Nationalmannschaft als Titelfavoriten 29.05.2010 | AWD Pressemitteilungen 2010
Hannover, April 2010 AWD, einer der führenden Finanzdienstleister in Europa und Namenssponsor der AWD-Arena in Hannover, unterstützt mit verschärften Maßnahmen aktiv den Kampf gegen Doping.
Ab sofort wird AWD in alle Sponsoringverträge mit von ihm unterstützten Sportlerinnen, Sportlern, Vereinen, Verbänden und Veranstaltungen eine Antidoping-Klausel aufnehmen. Bei Dopingverstößen AWD-gesponserter Sportler bzw. Vereine greift bei AWD-Werbeverträgen eine sofortige, außerordentliche Kündigung. Maßgeblich für die Feststellung eines Doping-Vergehens ist ein entsprechender, nachgewiesener Verstoß gegen gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen der Sportverbände.

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