Drucken     Schließen
 

Jährliches Dokument gemäß §10 WpPG

Nach §10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. In den Geschäftsjahren 2007, 2008 und seit dessen Abschluss veröffentlichte die AWD Holding AG die folgenden Informationen:

Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Das Investor Relations Team hält die Informationen in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit..

AWD Holding AG
AWD-Platz 1

30659 Hannover